0. Vorbemerkung Die Beratungsgesellschaft führt im Rahmen ihrer Dienstleistung Organisations- und Managementberatungen, Moderationen, Supervisionen, Seminare u.a. durch. Die Leistungen basieren auf anerkannten arbeits-, betriebs- und organisationspsychologischen Konzepten und Theorien. 1. Vertragsgestaltung Zurück an den Anfang des Dokuments 1.1 Der Abschluß von Verträgen zwischen Auftraggeber und Beratungsgesellschaft über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform. 1.2 Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen, die den Verträgen beigefügt werden. Sie sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages. 1.3 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. 2. Leistungen der Beratungsgesellschaft Zurück an den Anfang des Dokuments 2.1 Die Beratungsgesellschaft erbringt ihre Dienstleistungen durch eigene Mitarbeiter und/oder Dritte. 2.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Beratungsleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Beratungsgesellschaft im einzelnen festgelegt. 3. Honorare und Kosten Zurück an den Anfang des Dokuments 3.1 Das erste Kontaktgespräch durch die Beratungsgesellschaft ist unentgeltlich 3.2 Für Leistungen der Beratungsgesellschaft wird ein Tages-, Stunden- oder Pauschalhonorar vereinbart. 3.3 Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Vorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart. Ein Stundenhonorar wird je angefangener Stunde für Leistungen, die im Vertrag zwischen Auftraggeber und Beratungsgesellschaft definiert sind, vereinbart, unabhängig davon, ob die Leistungen gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten realisiert werden. 3.4 Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber werden der Einsatz von Assistenten, Juniorberatern, Trainern, Medien, technischen Anlagen u.a. berechnet. 3.5 Für Dienstleistungen am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen werden besondere Honorarvereinbarungen getroffen. 3.6 Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet. 3.7 Alle Leistungen gelten, sofern nicht anders ausgewiesen, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 3.8 Sämtliche Entgelte sind jeweils zwei Wochen nach Rechnungsdatum fällig. Fällige Forderungen sind p.a. mit 4 % Zinsen über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. 3.9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen. 4. Sicherung der Leistungen Zurück an den Anfang des Dokuments 4.1 Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht der Beratungsgesellschaft an den von dieser erstellten Werken (Konzepte, Referate, Trainingsunterlagen usw.). Sämtliches vertragsgegenständliches Know-how, das im Zuge des Auftrages entsteht oder in dieses eingebracht wird, bleibt in der exklusiven Verwertung der Beratungsgesellschaft. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Beratungsgesellschaft. Ein Mitschnitt auf Ton- oder Videobändern ist nicht gestattet. 4.2 Der Auftraggeber sichert zu, daß den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. 4.3 Der Auftraggeber informiert die Beratungsgesellschaft vor und während des vereinbarten Auftrages über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird gegebenenfalls vom Auftraggeber benannt. Sofern keine Kontaktperson benannt ist, ist in jedem Falle der Geschäftsführer persönlich zu informieren. Zur nächsten Spalte | 4.4 Sollen Teile des Beratungs- oder Trainingskonzepts und/oder der Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist der Beratungsgesellschaft der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmungen mit den konzeptionellen Erfordernissen zu erzielen. 4.5 Die Beratungsgesellschaft verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die Mitarbeitern durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekanntgeworden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung erstreckt sich auch auf sämtliche Mitarbeiter der Beratungsgesellschaft und über die Laufzeit eines Vertrages hinaus. Sie besteht so lange, wie der Geheimhaltungsgegenstand nicht anderweitig bekannt wird. 4.6 Die Beratungsgesellschaft trifft die Auswahl von Juniorberatern, Trainern, Medien, technischen Anlagen, Seminarräumen sowie sonstigen Dritten, die von der Beratungsgesellschaft zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Die Beratungsgesellschaft wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen. 4.7 Die Beratungsgesellschaft ist berechtigt, ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nicht anderes vereinbart wurde. 4.8 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch die Beratungsgesellschaft wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von der Beratungsgesellschaft nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist die Beratungsgesellschaft unter Ausschluß jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen bzw. einen eingearbeiteten, vom Auftraggeber akzeptierten Vertreter zu stellen. Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, sind bei Absagen bei Seminaren: innerhalb von zwei Monaten vor dem Seminarbeginn 50%, bis zu vier Wochen 75% und bis zu einer Woche vorher 100% bei allen anderen Dienstleistungen: innerhalb von vier Wochen vor dem vereinbarten Termin 50%, bis zu 10 Tagen 75% und bis zu drei Tagen vorher 100%
des Honorars zuzüglich Kosten gemäß Ziffer 3 zu zahlen. Bei Absage eines Seminars von seiten des Auftraggebers bemüht sich die Beratungsgesellschaft, einen Alternativtermin im Zeitraum eines halben Jahres zu benennen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Honorars zuzüglich der anfallenden Kosten zu zahlen. 5. Ausschluß von Sektentätigkeit Zurück an den Anfang des Dokuments Die Beratungsgesellschaft erklärt hiermit für sich und ihre Mitarbeiter: 5.1 nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (z.B. der Technologie zur Führung eines Unternehmens) oder sonst einer mit Scientology zusammenhängenden Technologie oder nach einer anderen Methode einer anderen als Sekte eingestuften Organisation zu arbeiten, sondern sie vollständig abzulehnen. 5.2 keine Schulungen, Kurse oder Seminare nach den genannten Technologien selbst zu besuchen oder bei anderen zu veranlassen bzw. dafür zu werben. 5.3 nicht Mitglied in der IAS (International Association of Scientologists) zu sein. 5.4 Sollte sich eine der Aussagen unter Punkt 5 als unwahr herausstellen oder in Zukunft verletzt werden, stellt dies einen wichtigen Grund zur fristlosen Vertragskündigung dar. 6. Allgemeine BedingungenZurück an den Anfang des Dokuments 6.1 Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. 6.2 Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. 6.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist Oldenburg, falls der Vertrag nicht ausdrücklich einen anderen Gerichtsstand bestimmt. Fassung: Februar 2007
|